Außerordentliche Mitgliederversammlung des EHD e.V. am 08. August 2020

Beschlussprotokoll: Gertrud Bohnacker

Ort: Gaststätte Waldhorn (Alb-Vereins Zimmer), Plochingen; Zeit: 14:30-17:15 Uhr

Anwesende siehe angehängte Liste.
Anmerkung: die wegen der Corona-Virus Pandemie geltenden Regeln für Versammlungen wurden eingehalten.

Versammlungsleitung/Moderation: 1. Vorsitzender Ulrich Vollmer

 

Beschlussprotokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung des
Eritrea-Hilfswerkes in Deutschland e.V. zur Änderung der Vereinssatzung.

Antrag zur Änderung der Satzung des EHD e. V. durch den 1. Vorsitzenden:

Um die Vereinsstrukturen des EHD zu optimieren, Ressourcen sowie Potentiale für die tägliche Vereinsarbeit freizusetzen und zu konzentrieren ohne dabei die vereinsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollorgane/Kontrollmechanismen zu beeinträchtigen, beantrage ich, die Satzung des EHD zu ändern.

Bei jeder Mitgliederversammlung hat das EHD es schwer, die satzungsgemäßen Funktionen im Vor-stand und den dreiköpfigen Kontrollausschuss zu besetzen.

Deshalb schlage ich vor den Kontrollausschuss durch zwei für die Kassenprüfung zuständige Mitglieder zu ersetzen. Damit wird die Kontrolle des Leitungsorgans nicht beeinträchtigt oder eingeschränkt, denn das Kontrollorgan des Vereins ist und bleibt die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliederversammlung am 08. August 2020 in Plochingen möge beschließen, dass §8 der Vereinssatzung -wie folgt- neu gefasst wird:

  • 8 ORGANE DES VEREINS

(1) Die Organe des Vereins sind:

– die Mitgliederversammlung

– der Vorstand

Abstimmung: einstimmig angenommen

In Folge des Beschlusses dieser Satzungsänderung möge die Mitgliederversammlung am 08. August 2020 in Plochingen weiterhin beschließen, die Vereinssatzung in den
§§ 9, 10 und 11 geändert bzw. ergänzt wird:

  • 9 Abs. (2): Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand dies beschließt oder wenn dies von 1/3 der Mitglieder schriftlich verlangt wird.
  • 9 Abs. (3) c): Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.
  • 9 Abs. (3) d): Die Mitgliederversammlung hat über die Wahl des Vorstandes und dessen Entlastung zu entscheiden. Zugleich sind mit der Wahl des Vorstandes zwei Kassenprüfer zu bestellen, die weder dem Vorstand angehören noch Angestellte des Vereins sind. Beide Kassenprüfer haben die Buchhaltung sowie den Jahresabschluss zu prüfen. Die Kassenprüfer haben der Mitgliederversammlung zu berichten.
  • 9Abs. (3) e): Der Vorstand und die Kassenprüfer werden von den Anwesenden mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereines bis zur Neuwahl weiter.

Abstimmung: einstimmig angenommen

  • 10 Abs. (4): Die Geschäftsordnung wird vom Vorstand erarbeitet und verabschiedet. Die verbindliche Geschäftsordnung ist auf den Internetseiten des Vereins zu veröffentlichen.

Abstimmung: einstimmig angenommen

  • 11 wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmung: einstimmig angenommen

Die zuvor beschlossene Satzungsänderung hat zur Folge, dass die nachstehenden §§ entsprechend angepasst werden:

  • 12 wird zu §11; §13 wird zu §12; §14 wird zu §13; §15 wird zu §14.

Abstimmung: einstimmig angenommen

Ort, Datum:

Plochingen, 08. August 2020    

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